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- Sachverständigenbüro -
- 10 wichtige Punkte nach einem Unfall -
- 10 Fragen und Antworten zum Thema Unfall -
- 10 Definitionen zum Thema Unfallschaden -
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Kundenservice |
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Wir danken für Ihr Vertrauen und können Ihnen als Kunde der Firma SOFORT
folgenden weiteren, für Sie entsprechend Abtretung, kostenfreien Service
anbieten:
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Wir holen Ihr beschädigtes Fahrzeug per Anhänger ab, bringen es zu der Werkstatt
Ihrer Wahl und geben Ihnen ein Ersatzfahrzeug (wenn Sie es benötigen oder
wünschen).
Nach Reparaturende überprüfen wir die Qualität der Instandsetzung und bringen
Ihnen Ihr Fahrzeug wieder zurück. Sie können auch Ihr Fahrzeug direkt von der
Werkstatt abholen, lassen Sie dann einfach das Ersatzfahrzeug dort stehen.
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Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können wir Ihnen einen Rechtsanwalt,
entsprechend jeweiliger Abtretung für Sie kostenfrei, empfehlen. Diesen
Rechtsanwalt können wir durch unsere jahrelange
Erfahrung einschätzen. Hierbei meinen wir nicht, dass Sie sich streiten sollen.
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Leider haben wir die |
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- Vergesslichkeiten (Pauschalen-, Wertminderung-, Nutzungsausfallgeld),
- Verzögerungstaktiken (Akteneinsicht, Gegenüberstellung Nachgutachten),
- fachliche Fehleinschätzungen von versicherungseigenen Gutachtern
- Falschbehauptungen (Vorschaden, selbst gestohlen, grobfahrlässig)
der regulierenden Versicherer kennen gelernt.
Ein Rechtsanwalt sollte Probleme und den nicht unerheblichen Schriftverkehr für
Sie bearbeiten können. |
Auch nach Abschluss jeden Sachverhaltes stehen wir Ihnen, lieber Kunde unserer
Firma SOFORT, jeder Zeit für Probleme im Bezug auf Ihr Fahrzeug mit all unseren
Möglichkeiten, meistens kostenfrei, zur Verfügung. |
Rufen Sie einfach unsere kostenfreie 24 Stunden Hotline an.
Tel. 0800-763678-0 oder leichter gemerkt 0800-SOFORT-0 |
Tipp: |
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Fragen Sie uns nach einer Empfehlung, damit Sie die für Sie beste Werkstatt zur Instandsetzung Ihres Fahrzeuges
wählen.
Sie erhalten eventl. Sonderleistungen oder Preisnachlässe ohne das Sie lange
verhandeln müssen.
Die Reparatur wird von einem Fachmann/ Meister durchgeführt, so dass Sie hohe
Qualität zu erwarten haben.
Außerdem machen wir Sie persönlich mit dem Chef/ Leiter der Werkstatt bekannt,
so dass Sie auch anschließend einen sehr guten Service erwarten können.
Eventuelle unpersönliche Nummernvergaben von Werkstätten/ Autohäusern (welche
eventl. ohne Spezialisten, Service und mit langen Wartezeiten arbeiten), kann
für Sie ein Ende haben.. |
Dankeschöngeschenk
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Für eine erfolgreiche Weiterempfehlung
unserer Leistungen, erhalten unsere Kunden ein Dankeschöngeschenk. Eine aktuelle
Auswahl dieser Geschenke finden Sie beim anklicken der Überschrift.
Sie können diese Geschenkauswahl auch per E-Mail
geschenkgutschein@sofort-vor-ort.de
oder
durch das Gästebuch anfordern. Anschließend brauchen Sie den Geschenkevordruck
nur noch ausfüllen und zurück senden (Fax, E-Mail, Post).
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Aktion |
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Bis zum 30.06.2005 helfen wir Ihnen kostenlos bei der Suche
eines neuen Fahrzeuges und prüfen das angebotene Preis - Leistungsverhältnis
sowie den technischen Zustand des Fahrzeuges in Halle an der Saale. |
Info |
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[top] |
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Die nachstehenden Informationen sind in eigener
Sache (keine Rechtsberatung) und haben nur informatorischen Wert, für die
Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung und eine Prüfung bzw. entsprechende
Fragen können nur mit einem Rechtsanwalt geklärt werden. Wir sind keine
Rechtsanwälte und haben die nachstehenden Info selbst erstellt bzw. kopiert. |
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Thema: Gutachten
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Honorar |
Die gegnerische Haftpflicht
muss die Kosten für einen vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen
auf jeden Fall zahlen. Auch wenn dabei einer Honorarberechnung nach
Schadenhöhe vereinbart wurde. Im Fall vor dem AG Wiesbaden wollte die
Versicherung das geringere Honorar nach Arbeitsaufwand erstatten.
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AG Wiesbaden |
Aktz: 91C4316/02-37
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Thema: Reparatur
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Stundensätze |
Der Bundesgerichtshof hat die
Rechte von Unfallgeschädigten gestärkt. Im Fall vor dem obersten Gericht
konnte eine Porsche-Halterin Ihren Wagen unrepariert weiterverkaufen und
verlangte von der gegnerischen Haftpflicht die Erstattung der
Reparaturkosten von 15.500 Euro laut Gutachten. Doch die Versicherung
verweigerte die volle Zahlung. Begründung: Die überdurchschnittlich
hohen Stundensätze bei Porsche. Stattdessen legte sie eine eigene,
günstigere Kalkulation vor. Das Gericht ließ die Haftpflicht abblitzen.
Ein Geschädigter habe grundsätzlich das Recht, auch bei einer fiktiven
Abrechnung nach den Sätzen seiner Markenwerkstatt entschädigt zu werden.
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BGH |
Aktz: VIZR398/02
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Eigenreparatur |
Wer seinen Wagen selbst
repariert, hat Anspruch auf Zahlung gemäß Gutachten der gegnerischen
Haftpflicht, so der BGH im Fall eines Karosseriebaumeisters. Der hatte
sein Auto selbst wieder fahrtüchtig gemacht. Die Versicherung klagte
gegen die volle Zahlung von 12.300 Euro. Der Wagen sei nicht nach
"Werkstattstandards" repariert worden. Mit dem Urteil beendete der BGH
die uneinheitliche Rechtsprechung unter Gerichten zur fiktiven
Abrechnung. |
BGH |
Aktz: VIZR398/02
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130%-Grenze |
Bei einem wirtschaftlichen
Totalschaden nach Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung von
Reparaturkosten bis zu einer Höhe von 130 % des
Wiederbeschaffungswertes. Das ist aber nur der Fall, wenn er sein
Fahrzeug fachgerecht reparieren lässt. Wichtiger Zusatz: Nach dieser
Regelung kann nicht abgerechnet werden, wenn das Fahrzeug nur repariert
wird, um es anschliessend zu verkaufen. Wer so handelt, zeigt laut OG
Düsseldorf nicht das "erforderliche Interesse", den Wagen weiter nutzen
zu wollen. |
OLG Düsseldorf
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Aktz: 1U140/02
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Thema: Neuwagen
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Neuwagenersatz |
Hat ein Neuwagen nicht mehr
als 1.000 Kilometer auf der Uhr, gibt es bei einem schweren
Unfallschaden von der Versicherung des schuldigen Gegners einen Neuwagen
als Ersatz. Das Landgericht Fulda erhöhte diese übliche Grenze auf 1.500
Kilometer. Grund: Die Reparaturkosten machten im Fall 50 Prozent des
Neuwagenwertes aus. |
LG Fulda |
Aktz: 40140/99
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Thema: Wertminderung
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5-Jahresgrenze
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Nach einem Unfall
zahlt die Haftpflicht des Schuldigen eine Wertminderung - Üblicherweise
aber nur für bis zu 5 Jahre alte Autos. Im Fall vor dem AG Solingen
erstritt ein Opfer jedoch Wertminderung für seinen über 6 Jahre alten
Mercedes. Begründung der Richter: Der hochwertige Wagen sei
erfahrungsgemäss noch für eine hohe künftige Laufleistung gut.
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AG Solingen |
Aktz: 13C12/02
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Thema: Restwert
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Restwerthöhe |
Ein Geschädigter darf seinen
Wagen zum Restwert verkaufen, den der Sachverständige ermittelt hat. Im
Fall vor dem LG Köln klagte eine Versicherung, weil sie dem Geschädigten
ein höheres Angebot hätte machen können und so ihren Aufwand reduziert
hätte. Klage abgelehnt. Ein Unfallopfer müsse nicht auf ein solches
Angebot warten, entschieden die Richter. |
LG Köln |
Aktz: 19S166/02
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