SOF 
 vor 
 ORT 
®
Ihr Sachverständigenbüro!
So finden Sie uns ...
Wir über uns ...
Was wir Ihnen anbieten ...
 Sachverständigenbüro 
 Kfz-Wert 
 Motorradwerkstatt 
 Zulassungsdienst 
 Kurierdienst 
Event´s
interessante Links ...
HOME ...
Benutzer

Passwort

- Sachverständigenbüro -

- 10 wichtige Punkte nach einem Unfall -

- 10 Fragen und Antworten zum Thema Unfall -

- 10 Definitionen zum Thema Unfallschaden -

[Kundenservice] [Dankeschöngeschenk] [Aktion] [Rechtsinfo]

Kundenservice [top]

Wir danken für Ihr Vertrauen und können Ihnen als Kunde der Firma SOFORT folgenden weiteren, für Sie entsprechend Abtretung, kostenfreien Service anbieten:

Wir holen Ihr beschädigtes Fahrzeug per Anhänger ab, bringen es zu der Werkstatt Ihrer Wahl und geben Ihnen ein Ersatzfahrzeug (wenn Sie es benötigen oder wünschen).
Nach Reparaturende überprüfen wir die Qualität der Instandsetzung und bringen Ihnen Ihr Fahrzeug wieder zurück. Sie können auch Ihr Fahrzeug direkt von der Werkstatt abholen, lassen Sie dann einfach das Ersatzfahrzeug dort stehen.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können wir Ihnen einen Rechtsanwalt, entsprechend jeweiliger Abtretung für Sie kostenfrei, empfehlen. Diesen Rechtsanwalt können wir durch unsere jahrelange
Erfahrung einschätzen. Hierbei meinen wir nicht, dass Sie sich streiten sollen.

Leider haben wir die [top]
- Vergesslichkeiten (Pauschalen-, Wertminderung-, Nutzungsausfallgeld),
- Verzögerungstaktiken (Akteneinsicht, Gegenüberstellung Nachgutachten),
- fachliche Fehleinschätzungen von versicherungseigenen Gutachtern
- Falschbehauptungen (Vorschaden, selbst gestohlen, grobfahrlässig)
der regulierenden Versicherer kennen gelernt.
Ein Rechtsanwalt sollte Probleme und den nicht unerheblichen Schriftverkehr für Sie bearbeiten können.
Auch nach Abschluss jeden Sachverhaltes stehen wir Ihnen, lieber Kunde unserer Firma SOFORT, jeder Zeit für Probleme im Bezug auf Ihr Fahrzeug mit all unseren Möglichkeiten, meistens kostenfrei, zur Verfügung.
Rufen Sie einfach unsere kostenfreie 24 Stunden Hotline an.
Tel. 0800-763678-0 oder leichter gemerkt 0800-SOFORT-0
Tipp: [top]
Fragen Sie uns nach einer Empfehlung, damit Sie die für Sie beste Werkstatt zur Instandsetzung Ihres Fahrzeuges wählen.
Sie erhalten eventl. Sonderleistungen oder Preisnachlässe ohne das Sie lange verhandeln müssen.
Die Reparatur wird von einem Fachmann/ Meister durchgeführt, so dass Sie hohe Qualität zu erwarten haben.
Außerdem machen wir Sie persönlich mit dem Chef/ Leiter der Werkstatt bekannt, so dass Sie auch anschließend einen sehr guten Service erwarten können.
Eventuelle unpersönliche Nummernvergaben von Werkstätten/ Autohäusern (welche eventl. ohne Spezialisten, Service und mit langen Wartezeiten arbeiten), kann für Sie ein Ende haben..
Dankeschöngeschenk [top]
Für eine erfolgreiche Weiterempfehlung unserer Leistungen, erhalten unsere Kunden ein Dankeschöngeschenk. Eine aktuelle Auswahl dieser Geschenke finden Sie beim anklicken der Überschrift.
Sie können diese Geschenkauswahl auch per E-Mail 
geschenkgutschein@sofort-vor-ort.de oder durch das Gästebuch anfordern. Anschließend brauchen Sie den Geschenkevordruck nur noch ausfüllen und zurück senden (Fax, E-Mail, Post).
Aktion [top]
Bis zum 30.06.2005 helfen wir Ihnen kostenlos bei der Suche eines neuen Fahrzeuges und prüfen das angebotene Preis - Leistungsverhältnis sowie den technischen Zustand des Fahrzeuges in Halle an der Saale.
Info [top]
Die nachstehenden Informationen sind in eigener Sache (keine Rechtsberatung) und haben nur informatorischen Wert, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung und eine Prüfung bzw. entsprechende Fragen können nur mit einem Rechtsanwalt geklärt werden. Wir sind keine Rechtsanwälte und haben die nachstehenden Info selbst erstellt bzw. kopiert.  
 

Thema: Gutachten

 
 
Honorar   Die gegnerische Haftpflicht muss die Kosten für einen vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen auf jeden Fall zahlen. Auch wenn dabei einer Honorarberechnung nach Schadenhöhe vereinbart wurde. Im Fall vor dem AG Wiesbaden wollte die Versicherung das geringere Honorar nach Arbeitsaufwand erstatten.   AG Wiesbaden   Aktz: 91C4316/02-37  
 
 

Thema: Reparatur

 
 
Stundensätze   Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Unfallgeschädigten gestärkt. Im Fall vor dem obersten Gericht konnte eine Porsche-Halterin Ihren Wagen unrepariert weiterverkaufen und verlangte von der gegnerischen Haftpflicht die Erstattung der Reparaturkosten von 15.500 Euro laut Gutachten. Doch die Versicherung verweigerte die volle Zahlung. Begründung: Die überdurchschnittlich hohen Stundensätze bei Porsche. Stattdessen legte sie eine eigene, günstigere Kalkulation vor. Das Gericht ließ die Haftpflicht abblitzen. Ein Geschädigter habe grundsätzlich das Recht, auch bei einer fiktiven Abrechnung nach den Sätzen seiner Markenwerkstatt entschädigt zu werden.   BGH   Aktz: VIZR398/02  
Eigenreparatur   Wer seinen Wagen selbst repariert, hat Anspruch auf Zahlung gemäß Gutachten der gegnerischen Haftpflicht, so der BGH im Fall eines Karosseriebaumeisters. Der hatte sein Auto selbst wieder fahrtüchtig gemacht. Die Versicherung klagte gegen die volle Zahlung von 12.300 Euro. Der Wagen sei nicht nach "Werkstattstandards" repariert worden. Mit dem Urteil beendete der BGH die uneinheitliche Rechtsprechung unter Gerichten zur fiktiven Abrechnung.   BGH   Aktz: VIZR398/02  
130%-Grenze   Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nach Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung von Reparaturkosten bis zu einer Höhe von 130 % des Wiederbeschaffungswertes. Das ist aber nur der Fall, wenn er sein Fahrzeug fachgerecht reparieren lässt. Wichtiger Zusatz: Nach dieser Regelung kann nicht abgerechnet werden, wenn das Fahrzeug nur repariert wird, um es anschliessend zu verkaufen. Wer so handelt, zeigt laut OG Düsseldorf nicht das "erforderliche Interesse", den Wagen weiter nutzen zu wollen.   OLG Düsseldorf   Aktz: 1U140/02  
 
 

Thema: Neuwagen

 
 
Neuwagenersatz   Hat ein Neuwagen nicht mehr als 1.000 Kilometer auf der Uhr, gibt es bei einem schweren Unfallschaden von der Versicherung des schuldigen Gegners einen Neuwagen als Ersatz. Das Landgericht Fulda erhöhte diese übliche Grenze auf 1.500 Kilometer. Grund: Die Reparaturkosten machten im Fall 50 Prozent des Neuwagenwertes aus.   LG Fulda   Aktz: 40140/99  
 
 

Thema: Wertminderung

 
 
5-Jahresgrenze Nach einem Unfall zahlt die Haftpflicht des Schuldigen eine Wertminderung - Üblicherweise aber nur für bis zu 5 Jahre alte Autos. Im Fall vor dem AG Solingen erstritt ein Opfer jedoch Wertminderung für seinen über 6 Jahre alten Mercedes. Begründung der Richter: Der hochwertige Wagen sei erfahrungsgemäss noch für eine hohe künftige Laufleistung gut.   AG Solingen   Aktz: 13C12/02  
 
 

Thema: Restwert

 
 
Restwerthöhe Ein Geschädigter darf seinen Wagen zum Restwert verkaufen, den der Sachverständige ermittelt hat. Im Fall vor dem LG Köln klagte eine Versicherung, weil sie dem Geschädigten ein höheres Angebot hätte machen können und so ihren Aufwand reduziert hätte. Klage abgelehnt. Ein Unfallopfer müsse nicht auf ein solches Angebot warten, entschieden die Richter.   LG Köln   Aktz: 19S166/02  
[top]

Die besonderen Serviceangebote für unsere Kunden.


Refresh by: www.ishaupt.de