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- Sachverständigenbüro -

- 10 wichtige Punkte nach einem Unfall -

- 10 Fragen und Antworten zum Thema Unfall -

- 10 Definitionen zum Thema Unfallschaden -

[Schadensgutachten] [Beweissicherungsgutachten] [Wertgutachten] [Rechnungsprüfung] [Reklamationsbearbeitung] [Kundenservice/ Geschenke]



10 Fragen und Antworten zum Thema Unfall

1.       Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?

Antwort:

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Odltimergutachten
  • Unfallrekonstruktion

2.       Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?

Antwort:

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.


3.       Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?

Antwort:

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.


4.       Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?

Antwort:

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


5.       Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen ?

Antwort:

  • Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist.


6.       Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?

Antwort:

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.


7.       Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?

Antwort:

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.


8.       Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?

Antwort:

Wir rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, daß auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von € 2.300,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen € 100,00 und € 390,00. Hier sind allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon ...) enthalten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen € 50,00 und € 120,00 (für unsere bestehenden Kunden € 10,00 bis € 40,00). Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.


9.       Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?

Antwort:

In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Wir gehen mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und unseriöse Schadenmanagement von Versicherungen vor, . Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.


10.   Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?

Antwort:

Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie unseren kostenlosen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens (wir können auf Grund unserer Erfahrungen Empfhelungen aussprechen) und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen

 

Schadensgutachten

 

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Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und helfen bei der Schadenregulierung. Sie sind die Basis zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten.

Die Schadenbegutachtung erfolgt in einem unserer Büros, beim Geschädigten vor Ort oder am Standort des Fahrzeugs durch einen unserer besonders geschulten Sachverständigen. Er legt den optimalen Reparaturweg fest ermittelt die notwendigen Reparaturkosten und Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeugs und, soweit erforderlich, Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungsdauer, Restwert und Wertminderung.

Die Vorteile des Geschädigten: neutrale, nicht weisungsgebundene Gutachten helfen bei der Entscheidungsfindung, ob und wie repariert wird oder ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll.

Beweissicherungsgutachten

 

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Nur die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten zustehende Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden und Fahrzeugschäden vollständig erkannt und gegebenenfalls beseitigt werden können.
Sicherung und Dokumentation von Schäden an Fahrzeugen helfen zur Aufklärung bei einem Rechtsstreit.

Wertgutachten

 

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Wertgutachten bzw. Wertermittlung an Fahrzeugen dienen als Nachweis bei Diebstahl und Brand sowie beim Verkauf, für die Steuererklärung oder für die Buchhaltung.

Rechnungsprüfung

 

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Wir überprüfen Reparaturrechnungen und stellen ggf. fest ob der Umfang der durchgeführten Reparaturen gerechtfertigt war.

Reklamationsbearbeitung

 

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Ist die Qualität der durchgeführten Reparaturen in Ordnung ?
Auch bei Problemen mit einer Werkstatt kann der Gutachter zur Klaerung beitragen. Bei dieser Art von Gutachten geht es meist darum, festzu- stellen ob Arbeiten durchgefuehrt worden sind und ob die Qualitaet der Ausfuehrung dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend ist.
Ist das "unfallfrei" gekaufte Fahrzeug wirklich unfallfrei?
Wir unterstuetzen Sie vor dem Kauf Ihres Fahrzeuges. Der Gutachter überprüft den technischen Zustand des Fahrzeuges und optischen Zustand des Fahrzeuges und weist ggf. auf Abweichungen des Marktwertes hin. Er untersucht das Fahrzeug an speziellen Bereichen um festzustellen ob evtl. Vorschaeden vorhanden sind.

Die besonderen Serviceangebote für unsere Kunden.


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