1.
Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
Antwort:
-
Schadensfeststellung nach
einem Verkehrsunfall
-
Beweissicherung bei
strittigem Unfallhergang
-
Maschinengutachten
(Gebrauchtwagenkauf)
-
Fahrzeugbewertungen
(Wertgutachten)
-
Odltimergutachten
-
Unfallrekonstruktion
2.
Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?
Antwort:
Bei einem
unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende
Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach
ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden
zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
3.
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
Antwort:
Liegt der
Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines
Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den
Gutachter in der Regel nicht.
4.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen
eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
Antwort:
Der
Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen
Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft
arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen
hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens
beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben
dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
5.
Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der
Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen
zu beauftragen ?
Antwort:
-
Der Geschädigte sollte
darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist.
6.
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
Antwort:
Bei
Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen
Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden,
besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten
Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen
Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem
Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der
ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden
Kosten.
7.
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen
Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Antwort:
Der
Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt,
erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine
beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung.
Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen
sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich
leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten
Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem
Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
8.
Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
Antwort:
Wir
rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung
stellt sicher, daß auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So
liegt der Preis für ein Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von € 2.300,00
je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen € 100,00 und € 390,00.
Hier sind allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten,
Porto/Telefon ...) enthalten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt
zwischen € 50,00 und € 120,00 (für unsere bestehenden Kunden € 10,00 bis €
40,00). Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch
dieses Gutachten erhält.
9.
Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den
letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen
worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
Antwort:
In sehr
pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist
unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen
Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch
begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige
allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein.
Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen
Betrugsgefahr ausgesetzt. Wir gehen mit erheblichem Aufwand gegen
unqualifizierte Sachverständige und unseriöse Schadenmanagement von
Versicherungen vor, . Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines
seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine
Chance zu lassen.
10.
Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun
hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?
Antwort:
Das
wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie unseren
kostenlosen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in
knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner,
Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens (wir können auf Grund unserer Erfahrungen
Empfhelungen aussprechen) und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen
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