Sofern Sie
unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden,
sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
1.
Kfz-Sachverständigen des Vertrauens
Dem
Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl
(z.B. Firma SOFORT) zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und
Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann , wenn die Versicherung ohne
Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder
schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt
nicht höher als 600,00-750,00 EUR) dürfte als Schadensnachweis zumeist der
Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt oder ein Kurzgutachten von dem
Sachverständigenbüro (z.B. Firma SOFORT) ausreichen.
2.
Unabhängige Beweissicherung / Mietwagen / Nutzungsausfall
Die
vollständige Beweissicherung (Gutachten) über Schadenumfang und Schadenhöhe
gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche
in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe
gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf.
beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in
vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang
oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann
die Unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden so dass
Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser
belegt werden können.
3. Umfang
des Schadens
Beim Verkauf
eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall
offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten (z.B. von der Firma SOFORT)
nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue
Schadenumfang belegt werden.
4.
Merkantile Wertminderung
Die Höhe
eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein
Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten
Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.
5.
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Dem
Geschädigten steht es grundsätzlich frei sich die Reparaturkosten vom
Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatte zu
lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht
erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der
Mehrwertsteuer ermittelt werden (z.B. bei differenzbesteuerten
Gebrauchtfahrzeugen).
6.
Werkstatt de Vertrauens
Sie haben das
Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens
reparieren zu lassen. Mit unseren Erfahrungen helfen wir die Firma SOFORT Ihnen
gern weiter.
7.
Mietwagen
Ist Ihr
Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug
angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines
neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt,
Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich hierbei z.B. an
unsere (Firma SOFORT) Mietwagenabteilung.
Benötigen Sie
keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung,
können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe
richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges,
nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen
Kfz-Sachverständigen (steht z. B. schon im Gutachten von unserer Firma SOFORT)
vorgenommen werden.
8.
Achtung Schadenmanagement
Halten Sie
die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen
insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte
Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, daß ein
unabhängiger Kfz-Sachverständiger (z.B. Firma SOFORT) durch sogenanntes
Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
9. Schutz
des Versicherers des Unfallverursachers
Der
unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische
Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient
allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung
finanzieren
10.
Rechtsanwalt
Zur
Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines
Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers
grundsätzlich zu. Mit unseren Erfahrungen helfen wir die Firma SOFORT Ihnen mit
Empfehlungen gern weiter.
Unsere
kostenfrei 24h Servicerufnummer
ist 0800-763678-0
(leichter gemerkt die 763678 steht entsprechend Telefontastatur für SOFORT). |